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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Seminare

1. Geltungsbereich

1.1. Neben den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratung, Coaching und Seminare“ (nachfolgend: „AGB“) und der einleitenden „Präambel“ gelten für alle Rechtsgeschäfte des Seminar-Veranstalters mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt, die nachfolgenden besonderen Bestimmungen.

1.2. Der Veranstalter bietet Coaching-Veranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 20 Teilnehmern besucht werden, sofern in der Seminarbeschreibung keine andere Zahl genannt wird. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von dem Veranstalter in der Seminarbeschreibung bekannt gegeben.

Die Seminare und Coachings sind professionelle Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen und dienen der persönlichen oder beruflichen Weiterentwicklung der Teilnehmer. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung an den Seminaren bzw. Coachings teil. Im Zweifel haben die Teilnehmer zuvor ärztlichen Rat einzuholen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass jeder Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn die „AGB“ und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare erhält.

2. Vertragsabschluss

2.1. Mit Zugang der unterzeichneten Teilnahmeerklärung oder durch mündliche Anmeldung unter Nachreichung der unterzeichneten Teilnahmeerklärung ist ein verbindliches Vertragsangebot abgegeben.

2.2. Die vom Veranstalter bestätigte Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden. Aufwendungen, die dem Veranstalter im Vertrauen auf die Teilnahme entstehen, sind dem Veranstalter gegen Nachweis zu erstatten.

2.3. Der Veranstalter behält sich vor, mit einer Frist von bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, falls deren Durchführung nicht zumutbar ist, z. B. weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung zu gering ist oder aufgrund von höherer Gewalt, Erkrankung als dauerhaftes Leistungshindernis.

2.4. Dieses Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er den Teilnehmern kein vergleichbares Ersatzangebot unterbreiten kann, welches auch unter Berücksichtigung der persönlichen Belange der Teilnehmer durchführbar ist. Gezahlte Teilnahmegebühren werden im Falle der ersatzlosen Stornierung einer Veranstaltung unverzüglich zurückerstattet.

3. Vergütung

3.1. Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach dem in der Seminarbeschreibung genannten Seminarpreis. Die vereinbarte Vergütung wird dem Auftraggeber vor Beginn der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

3.2. Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.

3.3. Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

3.4. Werden einzelne Leistungen durch einen oder mehrere Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so verringert sich dadurch die vereinbarte Vergütung nicht.

4. Stornierung durch Teilnehmer

4.1. Kostenfreier Rücktritt einzelner Teilnehmer von der Anmeldung ist möglich, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt und mit bzw. für diesen eine Teilnahme gemäß Ziffer 2. vereinbart wird. Der Rücktritt eines Teilnehmers berührt die Verbindlichkeit der Anmeldung der anderen Teilnehmer nicht. Nach Beginn der fortlaufenden Veranstaltung ist es nicht mehr möglich, Ersatzteilnehmer zu stellen.

Bei einer Abmeldung eines Teilnehmers ohne Stellung eines Ersatzteilnehmers bis zu 15 Tage vor Seminarbeginn betragen die Stornokosten pauschal EUR 50,00, bei Abmeldung zwischen dem 14. und 5. Tag vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr, bei Absage ab dem 4. Tag vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen ohne vorausgehende Abmeldung 100% der Seminargebühr.

4.2. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Absage bzw. dem Nichterscheinen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die oben vereinbarten Gebühren.

4.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht der Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt. Muss ein Teilnehmer aus wichtigem Grund von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, bleibt die Verpflichtung unberührt, den ggf. noch zu zahlenden Restbetrag zu entrichten; eine Erstattung bereits für die Seminarteilnahme entrichteter Gebühren findet nicht statt.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1. Der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für seine Handlungen während des Seminars bzw. des Coachings und haftet uneingeschränkt für die durch ihn verursachten Schäden.

Insbesondere ist er in jedem Stadium der Seminarübungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass er weder sich noch Dritte schädigt.

5.2. Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Auftraggeber unbenommen.

5.3. Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

5.4. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

5.5. Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

5.6. Ein Teilnehmer, der sich in therapeutischer Behandlung (medizinisch oder psychologisch) befindet oder diese vor kurzem beendet hat, muss dies dem Veranstalter mitteilen und die Teilnahme an einem Seminar mit seinem jeweiligen Therapeuten absprechen.

5.7. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

5.8. Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoor-Bereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Die Teilnahme hieran erfolgt jeweils auf eigenes Risiko. Eine Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters wird durch den Vertrag zur Teilnahme nicht begründet. Der Veranstalter schuldet nur die verkehrsübliche Sorgfalt bei der Auswahl von Räumlichkeiten und des dort tätigen Personals. Gegen das Risiko eines Unfalls oder einer notwendigen Bergung ist jeder Teilnehmer ggf. nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

5.9. Ton- und Videoaufnahmen bedürfen einer gesonderten Erlaubnis.

6. Verschwiegenheitspflicht

6.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle persönlichen Tatsachen und Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind, auch und insbesondere bezüglich Dritter, Stillschweigen zu bewahren.

6.2. Umgekehrt gilt diese Pflicht zur Verschwiegenheit auch für die einzelnen Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch Seminarteilnehmer ist ausgeschlossen.

Kirchheim u. T., 13.01.2025 , Dipl.-Psych. Andrea Eberhardt

AGB für Seminare als PDF Herunterladen

Kontakt

Dipl.-Psych. Andrea Eberhardt
Beim Hungerbrünnele 1
73230 Kirchheim u.T.

FON 07023-87 96 993

a.eberhardt@alphaarte-coaching.de

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